Geplantes Parkhaus am Hatzplatz
In die Facebookgruppe “Du bist aus Wolfratshausen wenn….” wurden von einem neuen Mitglied, aufgrund des im Juni 2019 geplanten Pressegesprächs, ein Fragenkatalog zum Thema “Geplantes Parkhaus am Hatzplatz” eingestellt.

Der 1. Bürgermeister Klaus Heilinglechner hat alle gestellten Fragen in der FB-Gruppe beantwortet. Da diese Antworten auch für Wolfratshauser Bürger*Innen interessant sind, die keinen FB-Account besitzen, möchten wir diese hier gerne für alle veröffentlichen.

Leider wurden die Fragen von der Verfasserin nicht freigegeben und das Urheberrecht lässt es nicht zu, sie ohne Freigabe zu veröffentlichen. Daher finden Sie im folgenden Text nicht die Originalfragen, sondern eine Beschreibung der jeweiligen Frage, mit neuer Wortwahl.

Fragen zum geplanten Parkhaus am Hatzplatz

1. Es wurde danach gefragt, ob im geplanten Parkdeck Parkplätze für Mitarbeiter der Städtischen Verwaltung vorgesehen seien.
Nein, es entstehen keine Parkplätze für Mitarbeiter des Rathauses. Es ist der Ersatz für die entfallenden Parkplätze hinter dem Rathaus zur Loisach hin und dies sind keine Mitarbeiter-Parkplätze.

2. Man wollte wissen, ob es im Vorfeld auch andere Vorschläge gab.
Alle Fraktionen haben Vorschläge für die Gestaltung eingebracht. Unterschiedlichster Art. Von gar kein Parkdeck (Grüne) oder ebenerdig (SPD) bis so viel wie städtebaulich verträglich sind (BVW und CSU)

3. Es wurde nach der Höhe der Vertragsstrafe gefragt, die für die Stadt anfallen würde, falls das Parkhaus nicht gebaut würde.
Kann ich nicht sagen. Sicherlich aber die Kosten, die der Erbpachtnehmer für Planungen und Bodenuntersuchung ausgegeben hat, sowie Notar und Grundbuchkosten usw.

4. Frage zu Vertragsdetails.
Das sind Vertragsbestandteile, über die ich öffentlich keine Auskunft geben darf

5. Hier hat man sich erkundigt, ob die Stadt einen Juristen in die Planung mit einbezogen habe.
Unser Notar bereitet für die Stadt den Erbpachtvertrag vor. Notare sind Juristen, die oftmals auf Vertragsrecht spezialisiert sind, aber unparteiisch agieren müssen

6. Hier wurde nach dem Verkehrswert, Erbpachtzinsberechnung und Zinshöhe gefragt.
Es muss nicht zwingend ein Verkehrswertgutachten erstellt werden, es gibt auch Richtwertlisten vom LRA. In unserem Fall wurde die Fläche als Erbpacht ausgeschrieben, mit einem Mindestgebot. Drei Interessenten haben sich beworben und ein Angebot abgegeben. Der Meistbietende hat den Zuschlag erhalten.

7. In dieser Frage ging es darum, ob ein Parkhaus nachhaltig, umweltbewusst und für die folgenden Generationen vertretbar sei.
Das ist eine Grundsatzentscheidung. Die CSU Fraktion hat 2012 einen Antrag auf Errichtung eines Parkhauses am Hatzplatz gestellt. Die Fraktionen haben sich letztes Jahr in mehreren Runden auf die Größe geeinigt. Einig war man sich mehrheitlich auch, dass bevor das Loisachwestufer umgebaut wird und dort die Parkplätze wegfallen, muss Ersatz geschaffen werden. Im Bürgerbeteiligungsprozeß wurde auch aufgegriffen, dass die Parkplätze in der Marktstraße zu einem großen Teil wegfallen sollen. Auch diese Parkplätze müssen irgendwo anders kompensiert werden. Dies ist eine Grundsatzforderung unserer Geschäftsleute.
Es sollte uns auch bewusst sein, so lange die Bundesstraße in Ihrer jetzigen Form durch den Markt führt, werden wir immer Kfz Verkehr haben, welcher auch Platz zum Parken benötigt. Schön wäre natürlich schon, wenn wir uns alle mehr auf dem Fahrrad, zu Fuß oder mit dem ÖPNV bewegen würden. Wir könnten uns viel versiegelte Fläche sparen. Aber das dürfen keine Lippenbekenntnisse sein.

8. Es wurde nach Ladestationen für Elektroautos im Parkhaus gefragt.
Der Investor erstellt Ladestationen für E-Autos und E-Fahrräder, die über eine Photovoltaikanlage und auf dem Parkhausdach gespeist werden. Zudem sollen Batteriespeicher auch nachts eine möglichst autarke Versorgung sichern.

9. In dieser Frage wollte man die Preise für die Parktickets erfahren.
Der Investor wird sich an den Parkgebühren im Umfeld orientieren. Wenn seine Parkgebühren zu hoch sind, wird sein Parkhaus nicht angenommen und er verliert an Rentabilität.

10. Es wurde hier aus dem Bebauungsplan 22A „Loisachufer aus dem Jahr 1974 zitiert und nach einer Befreiung und ggf. Plänen gefragt: „8.1.2 Alle Gebäude müssen einen Außenputz erhalten. Zierputz ist nicht zugelassen. Hausfassaden sind im Einvernehmen mit der Stadt farblich und künstlerisch zu gestalten. Den Bauanträgen sind Gestaltungspläne im Maßstab 1:20 beizulegen.“
Bisher gab es offene Fassadenbereiche, die nicht verputzt werden können oder müssen, da keine Wand vorhanden ist. Die geschlossenen Wandbereiche wären zu verputzen. Hierfür hat der Bauherr bisher keine Abweichung beantragt, weil die Art der Gestaltung noch nicht final abgestimmt ist. Auch für die verschiedenen Wünsche der Stadtratsfraktionen sind letztlich formal Befreiungen erforderlich, die jedoch erteilt werden können, weil bereits zahlreiche Abweichungen (Holzverkleidungen u.ä.) genehmigt wurden.
Eine Klagebefugnis für einen privaten Dritten bei Genehmigung einer abweichenden Fassadengestaltung lässt sich wohl nicht herleiten.

11. Hier wollte man wissen, ob das Landesamt für Denkmalpflege in die Planungen mit einbezogen wurde.
Das Landesamt wird vom Landratsamt beteiligt; die Untere Denkmalschutzbehörde ist bereits informiert.

12. Es wurde nach der Abgrenzung verschiedener Nutzung gefragt.
Die Abgrenzung wird im Bebauungsplan auch als Trennung unterschiedlicher Höhenentwicklungen benutzt. Im vorliegenden Fall begrenzt sie die Festsetzung der max. Traufhöhe, für die im vorderen Bereich keinerlei Einschränkung besteht.

13. Dies war die Frage nach der Größe der Stellplätze.
Der Investor geht hier auf eine Breite von 2,70 m bei normalen Stellplätzen, 2,80 m bei Wandstellplätzen und 3,60 m bei Behindertenstellplätzen.
Die neu beschlossene Stellplatzsatzung der Stadt Wolfratshausen schreibt zukünftig eine lichte Breite von 2,50 m vor.

14. Bei dieser Frage wollte man erfahren, wie viele Stellplätze gebaut würden.
Vorgabe aus dem Stadtrat für den Erbpachtvertrag waren ca. 150 Stellplätze

15. An dieser Stelle ging es um den Bebauungsplan und die Vorgaben bezüglich der Geschosse.
Deswegen hat der Investor und Bauherr auch Abweichungen für seinen Bauantrag beantragt. Denen der Bauausschuss jedoch nicht zugestimmt hat. Am Mittwoch, den 12.06. fand im Rathaus nochmal ein Abstimmungsgespräch zwischen Verwaltung, Bauherr und den Fraktionsspitzen statt. Der Investor prüft derzeit Alternativen.

16. Bei dieser Frage mutmaßte man, dass die Feuerwehr nun nachts immer mit Horn ausrücken müsse.
Feuerwehrfahrzeuge sind alle mit Blaulicht ausgestattet, welches nachts sehr gut erkennbar ist. Im Kreuzungsbereich ist mit Signalhorn zusätzlich zu warnen, wenn es die Verkehrssituation erfordert.

17. Zuletzt wurde noch danach gefragt, ob die Feuerwehr während der Bauphase ungehindert ausrücken könne.
Das Ausrücken der Feuerwehr muss und wird jederzeit möglich sein.